• AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER tcam GmbH (AGB) APRIL 2013

1 Geltung All unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden „Leistung“) – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB, abrufbar von unserer homepage. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

2 Vertragsschluss Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 15 Werktagen annehmen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Leistung. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.
Unsere Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden. Der Kunde trägt das Eignungsund Verwendungsrisiko. Dies gilt auch, wenn wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Plänen, usw. des Kunden leisten. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte – technische Eignung wird nur insoweit übernommen, als genau dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
Bei Fertigung eines Musters/Prototypen durch uns und Genehmigung/ Freigabe durch den Kunden, gilt unsere entsprechende Ausführung der Leistung als vertragsgemäß.
Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen oder technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie.
Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechenund Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.
Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung 10 % davon abweicht (Toleranz). Bei einer individuellen Sonderfertigung sind wir berechtigt, Mehroder Minderleistung bis zu 20% auf Rechnung des Kunden vorzunehmen.
Erkennen wir während der Durchführung der Leistung, dass diese technisch und/ oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, so werden wir den Kunden hierauf hinweisen und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Hierfür übergeben wir dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Kann keine Einigung gefunden werden, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallenen Aufwendungen sind zu erstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.

3 Preise Zahlung Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. USt., ohne Nebenleistungen, wie Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, Installation, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.
Falls fehlende Information, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei uns führen, wird dieser Mehraufwand gemäß dem jeweils aktuellen Listenpreis gesondert in Rechnung gestellt, wenn der Kunde trotz Aufforderung die fehlenden Angaben nicht korrigiert oder ergänzt.
Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Skontoabzug ist nur nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung möglich. Vereinbarter Skontoabzug erfolgt vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten.
Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, sowie Zinsen i.H.v. 8%-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig.
Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dies gilt auch bei Ablehnung der Versicherung der Kundenforderung durch unseren Warenkreditversicherer.
Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen beruhen.
Beträgt die vereinbarte Leistungszeit mehr als vier Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Produktionskosten oder Markpreise für Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kunden werden wir die Erhöhungsfaktoren belegen. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Holt der Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Leistungen bei uns ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

4 Lieferung Gefahrübergang Die Leistung/Lieferung und die Aufmachung der Dokumente entsprechend der ICC Incoterms® 2010.
Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minderoder vorfristige Leistung zulässig.
Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleiter die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abgeholt hat. Für Verzögerungen des Versanddienstleiters übernehmen wir keine Haftung. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir unsere Leistung und/oder Transport.
Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht spätestens mit Abnahme oder mit Übergabe an die Versandperson auf den Kunden über. Bei Verzögerungen der Abnahme oder des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mitteilung der Abnahmeoder Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich ein fester Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, der vollständigen und mangelfreien Überlassung von Beistellungen, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben wurde.
Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten. Nach Ablauf einer unverbindlichen Leistungszeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Streik, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Ist dem Kunden aus den o.g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Verzögerungen – gleich aus welchem Grund – teilen wir mit.
Im Falle des Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich. Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung nach der Haftungsregelung dieser AGB.

5 Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt:
Wir behalten uns an der Leistung das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:
Die Leistung bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser dadurch entstehendes (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig in Höhe des Netto-Rechnungswertes auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Der Kunde hält die Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Leistung auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasserund sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.
Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Leistung, an Stelle der Leistung oder sonst hinsichtlich der Leis-tung entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Leistung, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.
Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an der zurückgenommenen Leistung durch freihändigen Verkauf befriedigen.

6 Mängelrechte Der Kunde hat die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als deren Genehmigung als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.
Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer, für den Betrieb des Kunden oder für die für Imoder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen Bestimmungen( z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb Deutschlands erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind.
Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ausund Einbaukosten oder sonstige Kosten trägt der Kunde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nur ein nicht wesentlicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Zustimmung durchgeführte Änderungen der Leistung.
Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/ oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien oder Bedienungsanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.
Rückgriffansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Die Verjährungshemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweislich Gewähr geleistet hat.
Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

7 Haftung Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie, bei Arglist, bei Vorsatz oder soweit Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

8 Haftungsbegrenzung Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt sich die Haftung je Schaden auf das Dreifache des betroffenen Auftragswertes und nicht mehr als zweimal diese Summe im Kalenderjahr.
Diese Begrenzung gilt nicht, soweit weitergehende Schäden durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Wenn durch Nutzung unserer Leistung dem Kunden ein Schaden entstehen kann, der höher ist, als diese Haftungsbegrenzung, wird der Kunde uns schriftlich darauf hinweisen. Wir werden dem Kunden dann ein Angebot über eine entsprechende Zusatzversicherung zur Abdeckung des Zusatzrisikos machen.
Falls nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn, das Gesetz schreibt z.B. bei Vorsatz, bei Personenschäden, dem ProdHG oder gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vor.

Schlussbestimmungen Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch Fax). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht.
Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz, auch für Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.